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wer sind wir

 

 

Der Betreuungsverein Beistand e.V. wurde am 18.10.1999 als mildtätiger, gemeinnütziger und unabhängiger Verein gegründet und ist ein anerkannter Betreuungsverein des Freistaates Thüringen.

Eine der wichtigsten Aufgaben des Betreuungsvereins Beistand e.V. ist die Gewinnung, Einführung, Fortbildung und Beratung von Bevollmächtigten und ehrenamtlichen rechtlichen Betreuern.

Außerdem führt jeder unserer Vereinsbetreuer rechtliche Betreuungen für betroffene Menschen in genau festgelegten Bereichen.

 

 

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Wir helfen Ihnen gerne weiter

Unserer Betreuer*innen haben Umfangreiche Kenntnisse im Betreuungsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten Sozial-, Erb- und Mietrecht.

Auch Kenntnisse von Krankheitsbilder, Krankheitsverläufen und deren Therapien werden regemäßig geschult und durch Fortbildungen erlernt.

 

 

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Betreuungsverein FAQ's

Unser Betreuungsverein Beistand e.V. ist ein mildtätiger, gemeinnütziger und unabhängiger Verein.

Wir vertreten durch unsere hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen die Interessen von Mitbürger*innen mit körperlicher und geistiger Behinderung sowie psychischen Erkrankungen.

 

 

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Gute Betreuung braucht Qualität

Betreuung von Menschen ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Diese Arbeit braucht gute und verlässliche Qualität – auch ohne existierende gesetzliche Vorgaben.

Aus diesem Grund sind wir Mitglied in verschiednen Institutionen und Verbänden.

was machen wir

 

 

Eine unserer Aufgaben ist die Führung rechtlicher Betreuungen.

Unsere Vereinsbetreuer werden vom zuständigen Amtsgericht für Menschen mit psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung zu rechtlichen Betreuern bestellt.

Des Weiteren beraten und unterstützen wir ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte bei der Ausübung ihres Amtes und beraten Interessierte Bürger zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und informieren zu Patientenverfügungen.

Hierzu führen wir persönliche Gespräche und Informationsveranstaltungen durch und halten Vorträge.

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Die größten Menschen sind jene, die Anderen Hoffnung geben können.

Jean Jaurès


Wir suchen Menschen, die sich in unserer Gesellschaft freiwillig engagieren möchten und sich vorstellen können eine ehrenamtliche Betreuung zu übernehmen.

Ehrenamtliche Betreuer*innen leisten einen menschlich überaus wertvollen Dienst und helfen dem betreuten Menschen, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen. Das verdient Wertschätzung und Anerkennung.

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Es ist zu spät, Brunnen zu graben, wenn der Durst brennt.

Titus Maccius Plautus


Mit der Frage nach einer richtigen Absicherung im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit beschäftigt man sich leider viel zu wenig. Vor allem junge Menschen sind oft der Meinung, dass sie hierfür noch viel Zeit haben. Dabei vergessen sie, dass auch ein Verkehrsunfall o.Ä. zu einer plötzlichen Handlungsunfähigkeit führen kann.

In Deutschland ist man ab dem 18. Geburtstag für sich selbst verantwortlich und niemand, auch nicht die eigenen Eltern, können im Notfall rechtsverbindliche Entscheidungen treffen.

 

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Man kann den Menschen nicht auf Dauer helfen, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können und sollten.

Abraham Lincoln


Die rechtliche Betreuung dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind.

Zur Bestellung eines Betreuers ist eine Anregung beim zuständigen Amtsgericht nötig. Diese kann von jeder natürlichen Person eingereicht werden, vom Betroffenen selbst oder von Dritten z.B. Familienangehörigen oder Freunden.

 

Karriere

 

 

 

Downloads

 

 

In unserem Downloadbereich finden Sie Formluare und Informationen von und über uns.

Hier gehts zum Downloadbereich

 

Kontakt

 

 

Betreuungsverein Beistand e.V.

Sonneberger Str. 2 | 98724 Neuhaus

Telefon: +49 3679 72731 - 0

Fax: +49 3679 72731 - 22

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Büroöffnungszeiten:

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9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
9.00-12.00 Uhr
9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
9.00-12.00 Uhr

 

Samstags, Sonntags und an gesetzlichen Feiertagen bleibt die Geschäftsstelle geschlossen. Außerhalb der Geschäftszeiten besteht kein Bereitschaftsdienst. Bei Selbst- und Fremdgefährdung wenden Sie sich bitte an den Sozialpsychiatrischen Dienst über die Rettungsleitstelle, die Polizei oder an das zuständige Amtsgericht.

 

Anfahrt

 

 

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