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Es ist zu spät, Brunnen zu graben, wenn der Durst brennt.

Titus Maccius Plautus


Mit der Frage nach einer richtigen Absicherung im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit beschäftigt man sich leider viel zu wenig. Vor allem junge Menschen sind oft der Meinung, dass sie hierfür noch viel Zeit haben. Dabei vergessen sie, dass auch ein Verkehrsunfall o.Ä. zu einer plötzlichen Handlungsunfähigkeit führen kann.

In Deutschland ist man ab dem 18. Geburtstag für sich selbst verantwortlich und niemand, auch nicht die eigenen Eltern, können im Notfall rechtsverbindliche Entscheidungen treffen.

Mit einer gut überlegten Vorsorge können Sie viel für die Bewahrung Ihrer Selbstbestimmung tun.

Dies ist nicht nur für Sie selbst, sondern auch für Ihre Angehörigen, Freunde und Ärzte eine wichtige Hilfe.

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betreuungsverein neuhaus beitrag vorsogevollmacht beratung as 223957205 2400pxVorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie den Grundstein für eine selbstbestimmte Vorsorge.

Hier können Sie für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens zur Regelung Ihrer rechtlichen Angelegenheiten bevollmächtigen.

Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung voll geschäftsfähig sind.

Bedenken Sie hierbei jedoch, dass der Bevollmächtigte im Ernstfall uneingeschränkt und nach freiem Ermessen für Sie handeln darf. Deshalb sollten Sie die Auswahl des Bevollmächtigten gründlich abwägen. Im Zweifelsfall ist eine Betreuungsverfügung die bessere Wahl.

 

 

Betreuungsverfügung

Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird bei der Betreuungsverfügung nur die Person bestimmt, die im Ernstfall vom Gericht zum Betreuer bestellt werden soll. Daher ist die Betreuungsverfügung der gerichtlich kontrollierte Weg der Vorsorge.

In der Betreuungsverfügung kann außerdem bestimmt werden, wer auf keinen Fall ihr Betreuer werden soll.

Sinnvoll ist es eine Vorsorgevollmacht mit einer Betreuungsverfügung zu verbinden. Dann kann für Aufgabengebiete, die in der Vollmacht nicht umfasst sind eine konkrete Person zum Betreuer bestellt werden.

 

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie im Voraus für den Fall Ihrer Einwilligungsunfähigkeit bestimmen, wie Sie im Krankheitsfall ärztlich versorgt werden möchten. Sie sind jedoch nicht verpflichtet eine Patentenverfügung zu verfassen.

Wenn Sie eine Patientenverfügung erstellen möchten, sollten Sie sich dafür viel Zeit nehmen. Es ist wichtig, dass Sie für sich selbst Klarheit gewinnen, was Sie sich in bestimmten Krankheitssituationen wünschen. Um die Möglichkeiten der Behandlung zu kennen, sollten Sie sich einen Termin bei Ihrem Arzt machen. Dieser kann Sie über Behandlungsmöglichkeiten und Folgen aufklären.

 

In unsererm Downloadbereich finden Sie entsprechende Formulare.

 

Broschüre "wie kann ich vorsorgen" des TMMJV
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